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Allgemeine Geschäftsbedingungen und DMS Vertragsbestandteile - modex GmbH

AGB 

AGB der modex GmbH


Vertragsbestandteile Dokumenten-Management-System (DMS)

Die folgenden Anlagen sind integrierter Bestandteil einer DMS-Vereinbarung mit der modex GmbH und der H&S Heilig und Schubert AG und gelten in der aufgeführten Reihenfolge. Bei allfälligen Widersprüchen gilt das jeweils in der Reihenfolge höhergestellte Dokument.

  1. Angebot oder Auftragsbestätigung der modex GmbH
  2. AGB der modex GmbH
  3. AGB der H&S Heilig und Schubert Software AG
  4. Service Level Agreement (SLA) der H&S Heilig und Schubert Software AG
  5. Allgemeine Software Update- und Support Bedingungen (UPSU) der H&S Heilig und Schubert Software AG
  6. Allgemeine Lizenzbedingungen (LIZ) der H&S Heilig und Schubert Software AG
  7. DSGVO der H&S Heilig und Schubert Software AG
  8. Allgemeine Datenschutzerklärung der H&S Heilig und Schubert Software AG

Bestätigung

Mit der Auftragserteilung werden die als Vertragsbestandteile geltenden Dokumente zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestätigt. Jede Bestellung des Kunden unterliegt der vollständigen Anerkennung dieser Dokumente.

Vertraulichkeit

Im Rahmen des Angebotes von uns erlangte Informationen werden Sie - soweit diese nicht allgemein oder Ihnen auf andere Weise rechtmässig bekannt sind - Dritten nicht zugänglich machen.

Leistungserbringung

Die auf Grundlage eines Vertrages von H&S zu erbringenden Leistungen, können auf Verlangen von H&S auf Dritte übertragen werden.

Preise und Laufzeiten

Alle Preisangaben verstehen sich in CHF, exklusive der gesetzlichen Steuern. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit für gemietete Lizenzen (inkl. Berechtigung zum Softwareupdate und technischen Support) 36 Monate und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.

Servicezeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00-17:00

Freitag: 09:00-14:00

Reaktionszeiten

Fehlerklasse I - 8 Stunden
Fehlerklasse II - 12 Stunden
Fehlerklasse III - 24 Stunden

Stornobedingungen

Dienstleistung muss im Zeitraum von 12 Monaten in Anspruch genommen werden, danach wird Sie ohne entsprechende Leistung fällig.

Änderungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und erfolgen in Form eines von beiden Vertragspartner zu unterzeichnenden Nachtrags zu dieser Vereinbarung. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird H&S bei der Auftragserfüllung unterstützen, indem er u.a. in seinem Bereich unentgeltlich alle Voraussetzungen schafft, die für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistung notwendig sind, den Mitarbeitern von H&S je nach Bedarf Arbeitsplätze und alle erforderlichen Arbeitsmittel und Unterlagen zur Verfügung stellt, einen Ansprechpartner benennt, der den Mitarbeitern von H&S für Informationen und Fragen während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht und der auch ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen, die eine Durchführung des Auftrages ohne Unterbrechung gewährleistet.