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Pauschal-Service-Vertrag (PSV) |
| Pauschal-Service-Vertrag (PSV) |
| Mindestdauer 12 Monate. Der PSV verlängert sich jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht schriftlich spätestens acht Wochen vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Die Kosten für die erbrachten Dienstleistungen werden anhand einer monatlichen Pauschale erhoben. |
| Der Service für Kopierer/Printer/Fax bei vereinbarter Pauschale beinhaltet folgende, während der Bereitschaftsperiode angebotenen Leistungen: |
| Nicht im PSV enthalten sind: |
Gerätes entstanden sind. |